Genuss mit Mass
Bier kann bei vernünftigem und massvollem Genuss einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Ernährung leisten. Das wurde in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt. Bezüglich mässigen Konsums schreibt die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen Folgendes (1 Glas entspricht dabei 1 Stange à 3 dl Bier mit 4,5 % Vol. Alkohol):
- Gesunde erwachsene Männer sollten nicht mehr als zwei Gläser und Frauen nicht mehr als ein alkoholisches Getränk pro Tag zu sich nehmen.
- Es empfiehlt sich, alkoholfreie Tage pro Woche einzuhalten.
- Wenn im Verlauf mehrerer Stunden ausnahmsweise mehr getrunken wird, dann sollten Männer nicht mehr als fünf und Frauen nicht mehr als vier Standard-Gläser konsumieren.1)
Bei höherem und übermässigem Konsum von Bier nimmt die gesundheitlich positive Wirkung wieder ab. Im Übermass genossen, wirkt Alkohol schädlich. Bei einigen Personen bzw. in gewissen Situationen kann bereits mässiger Genuss zu viel sein.
Der individuelle Alkoholkonsum ist immer an die körperliche und die psychische Verfassung anzupassen. Massvoll trinken heisst, die Grenzen der eigenen Gesundheit und der Gesellschaft zu respektieren wie auch die Verantwortung gegenüber Familie und Freunden wahrzunehmen.
1) Quelle: „Botschaften für eine Orientierungshilfe zum Alkoholkonsum Kurzversion“, Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen, 2018
Promillegrenze
Die gleiche Alkoholmenge führt nicht bei allen Personen zum gleichen Blutalkoholgehalt. Dieser wird durch viele verschiedene Faktoren beeinflusst wie etwa Körpergewicht, Geschlecht, Getränkeart (Volumenprozente), Trinkdauer, Medikamente und Drogeneinfluss.
Stress, Müdigkeit und Krankheit können die Wirkung des Alkohols verstärken. Jugendliche (bis 25 Jahre) reagieren empfindlicher auf Alkohol als Erwachsene. Es gibt kein Mittel (z. B. Kaffee), um die Alkoholwirkung zu vermindern. Der Abbau von Alkohol erfolgt mit etwa 0,15 Promille pro Stunde.
Das Autofahren ist in der Schweiz ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille strafbar. Es drohen je nach Höhe des Blutalkoholgehalts und nach früheren Vergehen Bussen, Ausweisentzug und Gefängnisstrafen.
Ausführliche Bestimmungen siehe Gesetzliche Grundlagen
Quelle: Schweizer Brauerei-Verband